Sie können unser Vereinsheim günstig für Feiern aller Art mieten, außer für Silvesterfeier. Ganz gleich ob Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Kommunionen, Konfirmationen oder Taufen, mit bis zu 50 Personen sind Sie bei uns immer recht
herzlich willkommen.

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              01799312459    <<>>  gruetznerhubertandreas@gmail.com             

Ausstattung des Vereinsheimes

  •     Saalgröße  ca. 110 m² mit Bestuhlung (ca. 60 Stühle)
  •     Küche mit Geschirr, Geschirrspüler, Kaffeemaschine
  •     Kühlschränke
  •     Elektroherd mit Backröhre
  •     Heißwasserbereiter(elektr. Boiler)
  •     Damen- und Herrentoilette
 Bei Nutzung der Terrasse ist es möglich Bierzeltgarnituren, für je 5,00€ /Tag und Garnitur, auszuleihen (Tisch 2,20m x       0,50m).

 Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Benutzung des überlassenen Vereinssaales, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen
 Die Hausordnung und die Benutzungsordnungen darf der Kleingartenverein  nachträglich aufstellen oder ändern, soweit     dies im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Vereinshauses dringend notwendig ist. 
 Etwaige neue oder   geänderte Regelungen werden den Mietern besonders mitgeteilt. 
 Die Veranstaltung muss mit einem Schild an der Eingangstür dem Anlass entsprechend (z.B. geschlossene oder offene
 Gesellschaft) gekennzeichnet sein.

2. Zahlung der Nutzungsgebühr
(1)    Die Nutzungsgebühr gemäß § 2 eine Woche im Voraus, spätestens bis zur Schlüsselübergabe zu entrichten.
(2)    Die Nutzungsgebühr für Vereinsmitglieder erfahren Sie bei der Buchung.
(3)    Die Nutzungsgebühr für Gäste beträgt 150 € von Freitag 17 : 00 Uhr bis Sonntag  11 : 00 Uhr.
(4)    Die Gebühr für Strom und Wasser beträgt laut Ablesung.
(5)   Bei der Schlüsselübergabe muss der Mieter ein Pfand in Höhe von 10 hinterlegen. Bei dem Verlust ausgehändigter Schlüssel ist der Vermieter im Interesse der Sicherheit berechtigt auf Kosten des Mieters neue Schlösser mit der erforderlichen Anzahl an Schlüsseln zu beschaffen und montieren zu lassen.

3. Übergabe des überlassenen Saales
(1)  Der Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjektes an den Mieter sowie die Rückgabe an den Vermieter werden im Vertrag      festgeschrieben.

4. Erhaltung des überlassenen Mitobjektes
(1)    Der Mieter hat das überlassene Mietobjekt sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume,     Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Es hat für ausreichende Lüftung in allen ihm   überlassenen Räumen zu sorgen. Die Endreinigung sowie die Müllbeseitigung erfolgen durch den Mieter und sind im   gebuchten Zeitraum durchzuführen.

5. Nutzungsdauer
(1)    Das Nutzungsverhältnis wird im Vertrag festgelegt und ist bindend,
(2)    Das Recht zur Nutzung des Mietobjektes ist an die Zustimmung des  Vereinsvorstandes gebunden.
 
6. Ordnung, Sicherheit und Brandschutz
(1)    Alle Türen müssen während der Veranstaltung unverschlossen, frei und begehbar sein (nicht verstellt)
(2)    Das Betreiben von Heizungsanlagen, Kohleöfen, Elektroheizungen usw. ist nur durch sachkundige Personen über 18   Jahre gestattet, bei Verletzungen durch unsachgemäßes Betreiben dieser übernimmt der Verein keine Haftung. Eltern haften für Ihre Kinder.
(3)    Offenes Feuer ist im gesamten Mietobjekt verboten.
(4)    Das Parken ist in der gesamten Anlage verboten, Ausnahmen sind ausgeschildert.


7. Vertragsbestandteile
     (1)  Die Vertragsdetails werden bei der Schlüsselübergabe besprochen, der Vertrag unterschrieben
              und jeweils ein Exemplar den Parteien ausgehändigt.

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